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   OLG Bamberg, 04.05.1988 - 2 WF 108/88   

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https://dejure.org/1988,18305
OLG Bamberg, 04.05.1988 - 2 WF 108/88 (https://dejure.org/1988,18305)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.05.1988 - 2 WF 108/88 (https://dejure.org/1988,18305)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 2 WF 108/88 (https://dejure.org/1988,18305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfache Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung von Anwaltsgebühren für ein Sorgerechtsverfahren mit Prozesskostenhilfe; Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Rückwirkung der Beiordnung auf den Zeitpunkt des Beschlusses bei Stellung des Antrags in der ...

  • mansui.eu PDF

    BRAGO §§ 12, 23, 118
    Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Vergleichsgebühr in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge; Bemessung von Rahmengebühren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 02.03.1988 - 2 WF 52/88
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.1988 - 2 WF 108/88
    Der Senat hat sich in seinem Beschluß vom 2. März 1988 (FamRZ 1988, 1193) dieser Meinung angeschlossen.

    Ist die Vereinbarung über die elterliche Sorge von dritter Seite, insbesondere etwa der von dem Gericht eingeschalteten zuständigen Behörde, vorbereitet worden, so ist es für die Zubilligung der Vergleichsgebühr erforderlich, aber auch ausreichend, wenn der endgültige Abschluß erst nach der Beratung der Partei durch ihren Rechtsanwalt erfolgt ist (Senatsbeschluß FamRZ 1988, 1193).

  • OLG Bamberg, 24.02.1988 - 2 WF 296/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.1988 - 2 WF 108/88
    Bewilligung und Beiordnung wirken im Zweifel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück, jedoch nicht auf die Zeit davor (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 24. Februar 1988 - FamRZ 1988, 1080).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Der Ansicht, die Geltendmachung der Höchstgebühr komme nur in Betracht, wenn alle in § 12 BRAGO genannten Kriterien überdurchschnittlich seien, schließt sich der Senat jedoch nicht an (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1988, 1165 f.; LG Berlin JurBüro 1998, 25; vgl. auch KG, Beschl. v. 15.8.1997, 5 Ws 500/97), denn diese verkennt, dass es sich - wie sich aus der Einfügung des Wortes insbesondere in den Gesetzestext ergibt - bei den genannten Merkmalen lediglich um beispielhaft aufgezählte Faktoren handelt, die es in ihrer Gesamtheit abzuwägen gilt.
  • OLG Bamberg, 12.07.1989 - 2 WF 123/89

    Erstattung von bereits vor einer Prozesskostenhilfebewilligung angefallenen

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluß vom 04.05.1988 - 2 WF 108/88 - (JurBüro 1988, Sp. 1165 f.) etwas Gegenteiliges ergibt, hält der Senat an dieser Auffassung nicht mehr fest.
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